Teilnahmebedingungen Partnerprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Spotlight Verlag-Partnerprogramm. Durchgeführt wird das Partner-Programm vom Spotlight Verlag GmbH, Kistlerhofstraße 172, 81379 München, E-Mail: partner@spotlight-verlag.de. Die Teilnahme und Durchführung richten sich nach folgenden Bestimmungen.

1. Vertragsgegenstand

Spotlight-Partner (via eigener Bestellseite) fördern den Verkauf von Produkten (Magazine, Übungsheft und Audio) des Spotlight Verlags (Spotlight, Business Spotlight, Ecos, Ecouté, Adesso und Deutsch perfekt) an Schüler, Kollegen und Interessenten. Für die erfolgreiche Vermittlung von Jahresabonnements über die bereitgestellte Landingpage zahlt der Verlag eine Provision von 25 % des bereits rabattierten Nettopreises an den Spotlight-Partner. Provision und Rabatt kann nur auf Bestellungen über die vom Verlag bereitgestellte Landingpage gewährt werden. Der Spotlight Verlag gewährt 20 % Rabatt auf alle Jahresabonnements für das erste Bezugsjahr, danach verlängern sich die Abonnements bei Nicht-Kündigung automatisch zu den zum Zeitpunkt gültigen Preisen. Nach Erstlaufzeit können die Abonnements jederzeit gekündigt werden mit Geld - zurück - Garantie für bereits bezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben. Bei geringerer Laufzeit als 12 Monate werden die einzelnen Abos entsprechend zusammengerechnet bzw. die Provisionshöhe angepasst (Beispiel: zwei 6-Monats-Abos entsprechen einem Jahresabo). Die Provision wird für alle bezahlten Abos nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen bezahlt und bezieht sich auf die Erstlaufzeit. Die Provision wird halbjährlich jeweils im Januar und Juli auf Grundlage einer Rechnungslegung seitens des Partners ausbezahlt. Ein sonstiger Weiterverkauf der Abonnements an Dritte, d. h. außerhalb des oben genannten Bestellprozesses, ist untersagt.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Spotlight Verlag stellt ein Online-Antragsformular zur Anmeldung am Spotlight Verlag Partnerprogramm bereit. Der Interessent macht durch Ausfüllen der Anmeldung dem Spotlight Verlag ein Angebot auf Abschluss des Partner-Vertrags.

Mit Absenden der Anmeldung erkennt der Interessent die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Spotlight Verlag Partnerprogramm ohne jede Einschränkung an.

Der Spotlight Verlag prüft die eingegangene Anmeldung und entscheidet, ob er das Vertragsangebot annehmen will. Der Vertrag kommt gültig zustande, sobald der Interessent eine Bestätigungs-E-Mail vom Spotlight-Verlag erhält. Der Spotlight Verlag behält sich das Recht vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vereinbarungen, die nicht über das Online-Antragsformular zustande gekommen sind, fallen nicht unter dem Regelungsbereich dieses Partner-Programms.

Die Teilnahme Partner-Programm steht jedem offen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Mit Absenden der Anmeldung bestätigt der Interessent, dass die Schulen in denen der Interessent Spotlight-Produkte bewirbt und verkauft, vom Interessenten in Kenntnis gesetzt wurden und mit dieser Tätigkeit einverstanden sind. Zudem bestätigt der Interessent, dass er/sie über eine gültige Steuernummer verfügt und zur gewerblichen Abrechnung der Provisionen berechtigt ist.

Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird kein Handelsvertretervertrag geschlossen, auch begründet sie keine Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der Parteien. Die Parteien sind nicht berechtigt, im Namen des jeweils anderen aufzutreten und/oder Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei/der Merchants abzugeben oder anzunehmen. Der Partner stimmt mit seiner Anmeldung dem Empfang von Mitteilungen im Zusammenhang mit seiner Partnerschaft zu.

3. Eckdaten der Kooperation

Die Laufzeit der Kooperation wird für 12 Monate geschlossen. Mit Erhalt der Bestätigungs-E-Mail beginnt die Laufzeit. Über die Fortführung der Kooperation entscheidet der Spotlight Verlag und informiert den Vertragspartner. Entscheiden sich beide Partner für die Weiterführung, gelten die unter 1. genannten Punkte fort.

4. Kündigung

Die Kooperation kann dann von jedem Vertragspartner mit einer monatlichen Kündigungsfrist zum Monatsende beendet werden.

Das Recht eines jeden Vertragspartners, den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

München, 3. Juni 2019